Verlust von Unschuld

Das „Sylt-Video“ hat in der laufenden Woche für Schlagzeilen gesorgt. Ein paar Jugendliche, die mit dem Wort „Schnösel“ erstaunlich gut beschrieben werden, haben mit ausländerfeindlichem Gesang für „nationale[n] Furor“ gesorgt. Viel wird über die rechtlichen Konsequenzen gesprochen. So auch in einem LinkedIn-Beitrag von Prof. Dr. Volker Römermann. Aber die juristische Betrachtung greift sehr kurz.

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